Die Eidgenössische Zollverwaltung stellt die Veranlagungsverfügungen Import ab 1. März 2018 nur noch digital zur Verfügung (eVV). Für Importeure mit einer kleinen bis mittleren Anzahl Vorgänge steht ein Portal für den Download der Dateien, passend zu den physischen Rechnungen für Zoll und Umsatzsteuer, zur Verfügung. Die Veranlagungsverfügungen müssen weiterhin durch die importierende Firma während zehn Jahren archiviert werden.
Elektronische Veranlagungsverfügungen dürfen nur noch digital, zusammen mit der mitgelieferten Signatur, archiviert werden. Es bietet sich an, die Archivierung im Prozess der Erfassung der Kreditorenrechnungen unterzubringen. Eine systemunabhängige Lösung via Browser für Erfassung und Recherche ermöglicht es, die Archivierung für Clients mit Browser- und Drag-n-Drop Funktionalität bereitzustellen. Die Integration in die bestehende Kreditorenbuchhaltung mittels eines Links ist denkbar einfach.
Die Rechnungen einzelnen Rechnung der Eidgenössichen Zollverwaltung für Zoll und Umsatzsteuer beinhalten eine ganze Reihe von Verzollungen. Sie umfassen die Vorgänge für einen oder mehrere Tage. Jeder Vorgang wird mit drei Dateien dokumentiert: Eine PDF-Datei, eine XML-Datei und eine Signatur-Datei. Die Dateien können im Internet Portal der Zollverwaltung für Zoll bzw. Umsatzsteuer und Datumsbereich selektiert und als ZIP-Datei heruntergeladen werden. Mit einer einzigen Drag-n-Drop Bewegung wird das ganze Paket in das Archiv verschoben.
Das Form Zolldokumente Archiv ist mit einer komfortabeln Suche in den Spalten ausgestattet. Die Volltextsuche komplettiert die notwendigen Funktionen.
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